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Holen Sie sich jetzt eine professionelle Energieberatung und profitieren Sie von Zuschüssen von bis zu 80 %! Eine Energieberatung ist der beste Weg, um herauszufinden, wie Sie in Ihrer Liegenschaft Energie und Kosten einsparen können. Unsere Experten führen Energieberatungen in den unterschiedlichen Fördermodulen durch: 

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unterstützt die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Ziel ist es, Immobilienbesitzern durch qualifizierte Energieberatung Wege aufzuzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Energieaudit nach EDL-G

Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen eingestuft werden, müssen nach einem Energieaudit oder bei Feststellung einer bestimmten Schwelle eine Online-Erklärung abgeben. Unternehmen ohne Energieverbrauch oder mit einer ISO 50001/EMAS-Zertifizierung sind davon ausgenommen. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh müssen ab dem 1. Oktober 2022 wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen umsetzen, die im Energieaudit oder im Energiemanagementsystem und/oder im Umweltmanagementsystem festgestellt wurden. Die Umsetzung muss durch qualifizierte Energieauditoren bestätigt werden. Ein Energieaudit muss mindestens alle vier Jahre durchgeführt werden. Das BAFA überprüft Energieaudits und veröffentlicht eine Liste qualifizierter Energieauditoren. Ein Leitfaden des BAFA soll Energieauditoren bei der Erstellung von Energieauditberichten unterstützen.

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Dieses Modul unterstützt Energieaudits, die den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes und der DIN EN 16247 entsprechen. Das Ziel ist es, Informationen über den Energieverbrauch von Gebäuden, Produktionsprozessen oder industriellen/gewerblichen Einrichtungen zu sammeln und Einsparpotenziale zu finden. Die Ergebnisse werden in einem Bericht dokumentiert. Insbesondere werden Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien und Verkehr sowie das Nutzerverhalten untersucht.

Die Höhe der Förderung beträgt 80% der förderfähigen Beratungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von €6.000, wenn die jährlichen Energiekosten €10.000 (netto) übersteigen, oder bis zu einem Höchstbetrag von €1.200, wenn die jährlichen Energiekosten nicht mehr als €10.000 (netto) betragen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Dieses Modul unterstützt Energieberatungen für Nichtwohngebäude, sowohl für bestehende als auch für neue Gebäude. Das Ziel der Förderung ist es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess zu integrieren und Effizienzpotenziale zum bestmöglichen Zeitpunkt auszuschöpfen.

Eine förderfähige Energie-Modernisierungsplan zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude schrittweise umfassend modernisiert werden kann oder wie der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes durch eine umfassende Sanierung erreicht werden kann. Wenn das Ziel darin besteht, ein bundesgefördertes Effizienzhaus zu erreichen, wird auch eine Beratung für Neubauten gefördert.

Die Höhe der Förderung beträgt 80% der förderfähigen Beratungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von €8.000. Der genaue Betrag hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab: Nettogrundfläche unter 200 m²: maximaler Zuschuss von €1.700; Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: maximaler Zuschuss von €5.000; Nettogrundfläche über 500 m²: maximaler Zuschuss von €8.000.

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Dieses Modul fördert eine Beratung, die dabei helfen soll, ein Contracting-Modell mit garantierten Einsparungen zu entwickeln. Ein Energiedienstleister optimiert dabei die Gebäudetechnik und andere Effizienzmaßnahmen und investiert in diese, während die Einsparungen vertraglich garantiert werden. Die Beratung zielt darauf ab, geeignete Gebäude oder Gebäudegruppen zu identifizieren und konkrete Umsetzungsvorschläge für das Contracting-Modell zu erarbeiten.

Die Höhe der Förderung beträgt bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 7.000 Euro. Bei höheren Energiekosten beträgt die Förderung maximal 10.000 Euro.

Wir bieten nicht nur eine standardisierte Energieberatung an, sondern auch verschiedene weitere Module, die individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden können.Für die Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung von Fördermitteln und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Fertigstellung Ihres Projekts. So können Sie sicher sein, dass Sie nicht nur Energie und Kosten sparen, sondern auch von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren.

Also zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um Ihre individuelle Energieberatung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Weg zur Energieeffizienz zu begleiten!