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Energiefibel Unternehmen

Die Hauptziele eines Nichtwohngebäudes

Die Steuerung einer Hallenbeleuchtung sollte energiesparend und tageslichtabhängig erfolgen. Ein möglichst großer Anteil an Tageslichtnutzung reduziert die – teilweise erheblichen – Kosten für eine künstliche Beleuchtung und sollte daher bautechnisch frühzeitig eingeplant werden. Ein Fensteranteil von etwa 50 % hat sich hier als optimal erwiesen.

Vermeidung und Nutzung von Abwärme
 

Produzierende Unternehmen erzeugen in der Regel viel Abwärme durch Maschinen, Prozesse, Druckluftanlagen und weitere Produktionsmittel. Die Entstehung dieser Abwärme lässt sich meist nicht vermeiden, daher sollte sie sinnvoll genutzt werden: etwa durch eine Zuführung in den Heizkreislauf. Auf diese Weise lässt sich der Energieaufwand für die Gebäudeheizung – ein oft beträchtlicher Kostenfaktor – effizient reduzieren.

Sommerlicher Hitzeschutz

Eine hochwertige Dämmung, die bereits angesprochene Abwärme und die Entstehung solarer Energieeinträge (die Absorption von Wärme durch Sonneneinstrahlung) können schnell zu einer Überhitzung des Gebäudes führen. Dies lässt sich durch einfache Maßnahmen wie eine Verschattung des Gebäudes in den Sommermonaten oder die Nutzung solarer Einträge in der Winterzeit vermeiden.

Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung

Starke Regenfälle verursachen regelmäßig Schäden an industriellen Infra- und Gebäudestrukturen. Die vermehrte Versiegelung von Bodenflächen wird dieses Problem durch fehlende Abflussmöglichkeiten voraussichtlich weiter verschärfen. Daher sind Überlegungen sinnvoll, die für den Bau erforderliche Versiegelung zu minimieren sowie entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen. Als positiver Nebeneffekt entfällt die kostenaufwändige Ableitung von Regenwasser in die Kanalisation.

Einige Beispiele:

  •  Zweistöckige Ausführung von Büroräumen in Industriegebäuden
  •  Ökologische Straßenränder (Speicherung von 500 Liter Wasser pro m3)
  •  Gründächer als Puffermedium für Regen
  •  Parkplätze mit Rasengittersteinen
  •  Rasenmulden zur Versickerung bei wasserundurchlässiger Befestigung

 

Im Dezember 2015 wurde in der Pariser Klimakonferenz im Klimaschutzplan der Bundesregierung beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 gemindert werden müssen. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 48 Millionen Tonnen CO2. Bis zum Jahr 2050 sollte diese Minderung 80-90 % betragen – speziell im Gebäudesektor wurde für diesen Zeitpunkt vollständige Klimaneutralität als Ziel gesetzt. Diese angestrebte Senkung der Emissionen ist von zentraler Bedeutung für das Vorhaben, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 °C zu halten. Deutschland ist bisher auf einem guten Weg, diese Vorgaben zu erfüllen. Weltweit betrachtet steigen die Treibhausgas-Emissionen aber weiterhin.

Das wohl bekannteste Treibhausgas CO2 (Kohlendioxid) entsteht vor allem bei der Erzeugung von Strom durch unsaubere Quellen wie Kohlekraftwerke, bei der Beheizung von Gebäuden, durch Flugzeugverkehr, Massentierhaltung und unreflektierten Konsum. CO2 verbleibt im Durchschnitt 120 Jahre lang in der Atmosphäre. Als weitere Folge der konstanten Klimaerwärmung durch Treibhausgase gelten verheerende Wetterphänomene und Naturkatastrophen sowie das Ansteigen der Meeresspiegel, das viele Regionen entlang des Äquators für Menschen unbewohnbar macht.

Doch nicht Aspekte des Umweltschutzes, sondern auch die Rohstoff-Vorräte der Erde finden beim Thema Klimaschutz Beachtung: Fossile Energieträger wie Öl oder Erdgas stehen von Natur aus nur in begrenzter Menge zur Verfügung und werden ab einem gewissen Punkt erschöpft sein. Ein wichtiges Ziel der Klimapolitik ist daher eine Reduktion der Verwendung und des Imports fossiler Brennstoffe.

Der Freistaat Bayern hat für seinen Klimaschutzplan folgende Ziele definiert: 

  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen: Bis 2021 sollen 50 % des elektrischen Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden (70 % bis 2025).
  • Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen: Bis 2020 sollen diese auf deutlich unter 6 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr reduziert werden (5,5 Tonnen bis 2025).
  • Reduzierung des Wärmebedarfs: Bis 2012 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 % und der industrielle und gewerbliche Prozesswärmebedarf um 15 % gesenkt werden.

Vergleicht man den Energiebedarf der Industrie in ganz Deutschland mit den Sektoren, wird ersichtlich, dass der Bedarf der Industrie auf gleicher Ebene mit den Sektoren Verkehr und Haushalte steht.

Um die Konzentration der Treibhausgase auf einem verträglichen Niveau zu stabilisieren und der Umwelt keinen unnötigen Schaden zuzufügen gilt es für private Häuser, folgende 3 Hauptpunkte zu beachten: 

  • Minimierung des Wärmebedarfs 
  • Bereitstellung der benötigten Wärme aus besonders energieeffizienten Quellen (regenerative Energien) 
  • Ressourcenschonendes Bauen und Wohnen 

Abbildung 1: Aufteilung des Gesamtenergieverbrauchs Deutschlands

Die Einsparung von Energie – und damit ein Beitrag zum weltweiten Klimaschutz – kann in einem Unternehmen durch diverse leicht umzusetzende Maßnahmen sowie die Nutzung entsprechender Fördermittel umgesetzt werden. Diese möchten wir Ihnen im Rahmen dieser Energiefibel vorstellen.

Vermeidung und Nutzung von Abwärme

Produzierende Unternehmen erzeugen in der Regel viel Abwärme durch Maschinen, Prozesse, Druckluftanlagen und weitere Produktionsmittel. Die Entstehung dieser Abwärme lässt sich meist nicht vermeiden, daher sollte sie sinnvoll genutzt werden: etwa durch eine Zuführung in den Heizkreislauf. Auf diese Weise lässt sich der Energieaufwand für die Gebäudeheizung – ein oft beträchtlicher Kostenfaktor – effizient reduzieren.

Sommerlicher Hitzeschutz

Eine hochwertige Dämmung, die bereits angesprochene Abwärme und die Entstehung solarer Energieeinträge (die Absorption von Wärme durch Sonneneinstrahlung) können schnell zu einer Überhitzung des Gebäudes führen. Dies lässt sich durch einfache Maßnahmen wie eine Verschattung des Gebäudes in den Sommermonaten oder die Nutzung solarer Einträge in der Winterzeit vermeiden.

Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung

Starke Regenfälle verursachen regelmäßig Schäden an industriellen Infra- und Gebäudestrukturen. Die vermehrte Versiegelung von Bodenflächen wird dieses Problem durch fehlende Abflussmöglichkeiten voraussichtlich weiter verschärfen. Daher sind Überlegungen sinnvoll, die für den Bau erforderliche Versiegelung zu minimieren sowie entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen. Als positiver Nebeneffekt entfällt die kostenaufwändige Ableitung von Regenwasser in die Kanalisation.

 

Einige Beispiele:

  •  Zweistöckige Ausführung von Büroräumen in Industriegebäuden
  •  Ökologische Straßenränder (Speicherung von 500 Liter Wasser pro m3)
  •  Gründächer als Puffermedium für Regen
  •  Parkplätze mit Rasengittersteinen
  •  Rasenmulden zur Versickerung bei wasserundurchlässiger Befestigung

 

Abbildung 2: Rasengittersteine ermöglichen eine gute Versickerung des Regenwassers

 

Abbildung 3: Definierte Versickerung über Rasenmulden

 

Abbildung 4: Ökostraße, Drain Garden

 

Artikel 20a GG (Klimaschutz)

 

Laut Grundgesetz obliegt dem Staat die Aufgabe, sorgsam mit den vorhandenen natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Die Bewahrung von Umwelt und Klima ist also grundlegender staatlicher Auftrag, und demnach auch die damit verbundene Einsparung und effiziente Nutzung von Energie. Klimaschutz ist somit ein verbrieftes Grundrecht zum Schutz der Lebensgrundlage für zukünftige Generationen.

 

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung

 

In diesem 1992 in New York unterzeichneten Abkommen bestätigen die Vereinten Nationen offiziell die Existenz des durch Menschen verursachten Klimawandels. In der sogenannten Klimarahmenkonvention bringen sie die Absicht zum Ausdruck, dieser Klimaveränderung und ihren negativen Folgen entgegenzuwirken

Das Kyoto-Protokoll 

Eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenübereinkommen der UN, die 1997 getroffen wurde. Hierbei verpflichteten sich die unterzeichnenden Industriestaaten, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 18-20 % zu senken.

EU-Gebäuderichtlinie: Die Richtlinie 2010/31/EU (alt: 2002/91/EU)

Diese Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rats beschreibt, wie die Energieeffizienz von Gebäuden zu berechnen ist und welche Bedingungen dabei einzuhalten sind. Sie legt Maßnahmen zur Verbesserung der Energienutzung in Gebäuden fest; etwa Energieausweise oder die Prüfung von Heizkesseln, die nicht mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Richtlinie wird von den Staaten in nationales Recht überführt. In Deutschland entstand das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und davon abgeleitet die Energieeinsparverordnung (EnEV).

In der EU-Gebäuderichtlinie von 2010 ist folgendes festgehalten:

Neue Gebäude sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude zu erstellen (Fast-Nullenergiegebäude); öffentliche Gebäude ab 2019.

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

 

Dieses Gesetz gilt seit 1976 und schreibt unter anderem die Verwendung von Wärmeschutz und energiesparender Anlagentechnik vor. Die aktuelle EnEV 2014 (s.u.) konkretisiert die Vorgaben aus dem Energieeinsparungsgesetz weiter

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

 

Im Kern regelt diese Verordnung die energiesparenden Aspekte von Wärmeschutz und Anlagentechnik in Gebäuden. Derzeit gültig ist die EnEV 2014; eine neue Ausgabe wird für 2019 erwartet. Die EnEV

stellt Anforderungen an zu errichtende Gebäude, einschließlich ihrer heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen und der Warmwasserbereitung. Sie definiert Mindestanforderungen für den Wärmeschutz (durch Begrenzung des Transmissionswärmeverlustes, also den Wärmeverlust durch Wände und Fenster) und legt Maximalwerte für den Primärenergiebedarf hinsichtlich der CO2-Emissionen und der Anlagentechnik fest.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Der Freistaat Bayern hat für seinen Klimaschutzplan folgende Ziele definiert: 

Dieses 2008 verabschiedete Gesetz zur Förderung regenerativer wurde 2014 aktualisiert und gilt seitdem in dieser Form. Eigentümern von neuen Gebäuden wird darin vorgegeben, zu welchem Anteil die benötigte Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss. Hierbei ist ein gewisser Handlungsspielraum gegeben; so lässt sich diese Maßgabe durch solare Strahlungswärme, Biomasse, Geothermie, Abwärmenutzung, Dämmung oder andere Maßnahmen erfüllen. Es kann also die individuell ökonomisch sinnvollste Lösung ermittelt und umgesetzt werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014)

 

Hier sind Abnahme und Vergütung von rein aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Strom geregelt, also Wind, Sonne (Photovoltaik), Wasser und Biomasse. Der Anteil erneuerbaren Energien an der bundesweiten Stromversorgung soll bis 2020 auf 20 % erhöht werden.

Lassen Sie sich von kompetenten Energieberatern verschiedene Varianten Ihres Hauses berechnen!