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Energiefibel Privat

Ein Eigenheim zu planen ist keine leichte Aufgabe. Ständig sind Entscheidungen zu treffen, deren langfristige Folgen sich nicht immer sofort überblicken lassen. Dabei fühlt man sich als Bauherr schnell erschlagen von der Vielzahl der Möglichkeiten: Welche Baumaterialien? Welche Heizung? Ziegel oder 

Holz? Und was ist mit der Farbgestaltung? Diese Fibel soll Ihnen die wichtigsten dieser Fragen beantworten und die Vor- und Nachteile verschiedener Bauweisen und Bauelemente aufzeigen. 

Im Dezember 2015 wurde in der Pariser Klimakonferenz im Klimaschutzplan der Bundesregierung beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 gemindert werden müssen. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 48 Millionen Tonnen CO2. Bis zum Jahr 2050 sollte diese Minderung 80-90 % betragen – speziell im Gebäudesektor wurde für diesen Zeitpunkt vollständige Klimaneutralität als Ziel gesetzt. Diese angestrebte Senkung der Emissionen ist von zentraler Bedeutung für das Vorhaben, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 °C zu halten.  Deutschland ist bisher auf einem guten Weg, diese Vorgaben zu erfüllen. Weltweit betrachtet steigen die Treibhausgas-Emissionen aber weiterhin. 

Der Freistaat Bayern hat für seinen Klimaschutzplan folgende Ziele definiert: 

  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen: Bis 2021 sollen 50 % des elektrischen Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden (70 % bis 2025).
  • Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen: Bis 2020 sollen diese auf deutlich unter 6 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr reduziert werden (5,5 Tonnen bis 2025).
  • Reduzierung des Wärmebedarfs: Bis 2012 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 % und der industrielle und gewerbliche Prozesswärmebedarf um 15 % gesenkt werden.

Das wohl bekannteste Treibhausgas CO2 (Kohlendioxid) entsteht vor allem bei der Erzeugung von Strom durch unsaubere Quellen wie Kohlekraftwerke, bei der Beheizung von Gebäuden, durch Flugzeugverkehr, Massentierhaltung und unreflektierten Konsum. CO2 verbleibt im Durchschnitt 120 Jahre lang in der Atmosphäre. Als weitere Folge der konstanten Klimaerwärmung durch Treibhausgase gelten verheerende Wetterphänomene und Naturkatastrophen sowie das Ansteigen der Meeresspiegel, das viele Regionen entlang des Äquators für Menschen unbewohnbar macht. 

Ein möglichst energieeffizientes Haus spart nicht nur Stromkosten ein, sondern leistet durch seine günstige CO2-Bilanz auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Für Bauherren ist es daher nur logisch, mit wohl überlegten Entscheidungen die Energieeffizienz ihres Bauprojekts zu optimieren. 

 

Zu diesen Entscheidungen gehört beispielsweise die Herkunft der Baumaterialien. Lange, umweltbelastende Transportwege für Tropenholz aus Südamerika lassen sich vermeiden, wenn sich der Bauherr stattdessen für Holz aus der Region entscheidet. Fensterrahmen aus Aluminium weisen im Vergleich zu Holzfenstern einen 7-8-mal höheren Energieaufwand bei der Herstellung auf. Handwerker aus der Umgebung haben kürzere Anfahrtswege und sind somit bei Problemen auch schneller vor Ort. In dieser Energiefibel finden Sie viele ähnliche Beispiele.  

 

Häuser werden als bleibende Investition an die nächsten Generationen weitergegeben – und wer möchte seinen Kindern schon eine finanzielle Last weitervererben? In privaten Haushalten entfallen 85-90 % des Energieverbrauchs auf die Heizung (Wärmeversorgung) und Warmwasserbereitstellung. Die Wärmeenergie spielt daher eine entscheidende Rolle beim Energieverbrauch.  

Um die Konzentration der Treibhausgase auf einem verträglichen Niveau zu stabilisieren und der Umwelt keinen unnötigen Schaden zuzufügen gilt es für private Häuser, folgende 3 Hauptpunkte zu beachten: 

 

  • Minimierung des Wärmebedarfs 
  • Bereitstellung der benötigten Wärme aus besonders energieeffizienten Quellen (regenerative Energien) 
  • Ressourcenschonendes Bauen und Wohnen 

Vergleicht man den Gesamtenergieverbrauch in Deutschland, wird ersichtlich, dass der Bedarf der Haushalte mit ca. 28 % auf gleicher Ebene mit den Sektoren Industrie und Verkehr steht. 

Abb. 1: Energieverbrauch deutscher Haushalte 

Abb. 2: Aufteilung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland 

Um privaten Bauherren einen Überblick über die Möglichkeiten des energiesparenden und ressourcenschonenden Bauens und Renovierens zu ermöglichen, zeigt Ihnen diese Energiefibel einige Vorschläge über technisch mögliche Systeme des Bauens und Heizens auf. Wir sind heute an einem Wendepunkt angelangt, an welchem es gilt, jetzt zu handeln, um kommenden Generationen keine Folgelasten zu hinterlassen und ihnen stattdessen ein Leben in einer intakten Natur zu erlauben. 

Gesetzliche Rahmenbedingungen im Überblick 

(EU/National) 

Artikel 20a GG (Klimaschutz) 

Laut Grundgesetz obliegt dem Staat die Aufgabe, sorgsam mit den vorhandenen natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen: 

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ 

Die Bewahrung von Umwelt und Klima ist also grundlegender staatlicher Auftrag, und demnach auch die damit verbundene Einsparung und effiziente Nutzung von Energie. Klimaschutz ist somit ein verbrieftes Grundrecht zum Schutz der Lebensgrundlage für zukünftige Generationen. 

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung 

Das Kyoto-Protokoll 

Eine 1997 getroffene Zusatzvereinbarung zum Rahmenübereinkommen der UN. Es verpflichteten sich die unterzeichnenden Industriestaaten, die Emissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 18-20 % zu senken. 

In diesem 1992 in New York unterzeichneten Abkommen bestätigen die Vereinten Nationen offiziell die Existenz des durch Menschen verursachten Klimawandels. In der sogenannten Klimarahmenkonvention bringen sie die Absicht zum Ausdruck, dieser Klimaveränderung und ihren negativen Folgen entgegenzuwirken. 

EU-Gebäuderichtlinie: Die Richtlinie 2010/31/EU 

Diese Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rats beschreibt, wie die Energieeffizienz von Gebäuden zu berechnen ist und welche Bedingungen dabei einzuhalten sind. Sie legt Maßnahmen zur Verbesserung der Energienutzung in Gebäuden fest; etwa Energieausweise oder die Prüfung von Heizkesseln, die nicht mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Richtlinie wird von den Staaten in nationales Recht überführt. In Deutschland entstand das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und davon abgeleitet die Energieeinsparverordnung (EnEV). In der EU-Gebäuderichtlinie von 2010 ist folgendes festgehalten: 

„Neue Gebäude sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude zu erstellen (Fast-Nullenergiegebäude); öffentliche Gebäude ab 2019.“ 

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 

Dieses Gesetz gilt seit 1976 und schreibt unter anderem die Verwendung von Wärmeschutz und energiesparender Anlagentechnik vor. Die aktuelle EnEV 2014 (s.u.) konkretisiert die Vorgaben aus dem Energieeinsparungsgesetz weiter. 

Im Kern regelt diese Verordnung die energiesparenden Aspekte von Wärmeschutz und Anlagentechnik in Gebäuden. Derzeit gültig ist die EnEV 2014; eine neue Ausgabe wird für 2019 erwartet. Die EnEV stellt Anforderungen an zu errichtende Gebäude, einschließlich ihrer heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen und der Warmwasserbereitung. Sie definiert Mindestanforderungen für den Wärmeschutz (durch Begrenzung des Transmissionswärmeverlustes, also den Wärmeverlust durch Wände und Fenster) und legt Maximalwerte für den Primärenergiebedarf hinsichtlich der CO2-Emissionen und der Anlagentechnik fest. 

Für Neubauten gibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 aktuelle Dämmstandards und Heizungstechnik vor, während das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) den Anteil erneuerbarer Energien (EE) bei der Wärmeversorgung regelt. Die EnEV wird regelmäßig überarbeitet. Im Zuge der nächsten Ausgabe ist eine Zusammenfassung von EnEV und EEWärmeG zu einem Dokument vorgesehen. 

Als Effizienzstandard für Neubauten gilt derzeit das KfW-Effizienzhaus 70, welches etwa dem Referenzgebäude der EnEV entspricht. Die Einstufung dieser KfW-Effizienzhäuser erfolgt gemäß den Vorgaben der EnEV. Je effizienter ein Gebäude, desto mehr Zuschüsse werden vergeben. Um ein bestimmtes Energieniveau zu erreichen muss aber nicht etwa eine 30 cm dicke Außendämmung angebracht werden – es gibt zahlreiche kleine Stellschrauben, über die sich die Effizienz eines Gebäudes verbessern lässt. So erhöht sich z. B. die Energieeffizienz durch den Einsatz regenerativer Energien (Holz, Solarthermie…) oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. 

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) 

Dieses 2008 verabschiedete Gesetz zur Förderung regenerativer wurde 2014 aktualisiert und gilt seitdem in dieser Form. Eigentümern von neuen Gebäuden wird darin vorgegeben, zu welchem Anteil die benötigte Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss. Hierbei ist ein gewisser Handlungsspielraum gegeben; so lässt sich diese Maßgabe durch solare Strahlungswärme, Biomasse, Geothermie, Abwärmenutzung, Dämmung oder andere Maßnahmen erfüllen. Es kann also die individuell ökonomisch sinnvollste Lösung ermittelt und umgesetzt werden.  Hier sind Abnahme und Vergütung von rein aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Strom geregelt, also Wind, Sonne (Photovoltaik), Wasser und Biomasse. Der Anteil erneuerbaren Energien an der bundesweiten Stromversorgung soll bis 2020 auf 20 % erhöht werden.  

Lassen Sie sich von kompetenten Energieberatern verschiedene Varianten Ihres Hauses berechnen!